Die Fakultätsräte sind die akademischen Parlamente ihrer Fakultäten. Sie setzen sich aus sieben Hochschullehrer*innen, und jeweils zwei Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung, Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Studierenden zusammen und werden vom jeweiligen Dekanat geleitet. Die Mitglieder werden bei den Uni-Wahlen nach Statusgruppen gewählt. Auch eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Vertreter*in der Personalräte sitzt ihnen beratend bei.
Die Fakultätsräte wählen alle zwei Jahre die kollegialen Dekanate und nehmen deren Rechenschaftsberichte ab, sie entscheiden über die Änderung von Prüfungs- und Zulassungsordnungen, die Promotionsordnung, über Berufungen und andere Angelegenheiten der jeweiligen Fakultät. Die Fakultätsräte wählen außerdem nach Statusgruppen die Mitglieder der fakultätsinternen Kommissionen und Ausschüsse, wie der Studienkommission, den Prüfungs- und Zulassungsausschüssen, der Promotionskommission, der Berufungskommission – die studentischen Mitglieder wählen zudem die studentischen Mitglieder der Institutsgremien der Fakultät.