Akademische Gremien

Senat

Der Senat ist Teil der akademischen Selbstverwaltung und das höchste, demokratisch legitimierte Gremium an der Universität. Seine wichtigste Aufgabe ist es Ordnungen und die Entwicklungsplanung der Universität zu beschließen und Empfehlungen gegenüber dem Präsidium auszusprechen.
Außerdem nimmt der Senat Stellung zu allen Entscheidungen der Selbstverwaltung, die die gesamte Universität betreffen. Aufgaben und Zusammensetzung werden vom Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) §41 geregelt. Der Senat besteht aus 13 gewählten Mitgliedern mit Stimmrecht, darunter zwei Studierende, zwei Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung, zwei wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und sieben Vertreter*innen der Hochschullehrer*innengruppe.
Die studentischen Vertreter*innen werden bei den Uniwahlen für je ein Jahr gewählt. Der Präsident leitet die Sitzungen, ohne Stimmrecht zu haben. Auch das Präsidium und die Dekan*innen nehmen ohne Stimmrecht an Sitzungen teil.
Zur Unterstützung vor allem in der Entwicklungsplanung richtet der Senat Kommissionen ein, die teilweise auch vom NHG vorgegeben sind, und besetzt diese. Die Studienqualitätskommission hat sogar eine studentische Mehrheit und die Lehrkommission ist zur Hälfte mit Studierenden besetzt.

Fakultätsräte

Die Fakultätsräte sind die akademischen Parlamente ihrer Fakultäten. Sie setzen sich aus sieben Hochschullehrer*innen, und jeweils zwei Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung, Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Studierenden zusammen und werden vom jeweiligen Dekanat geleitet. Die Mitglieder werden bei den Uni-Wahlen nach Statusgruppen
gewählt.